Wie kann ich politisch mitwirken?
Was kannst du tun, wenn es einfach nicht genug Fahrradwege in deiner Umgebung gibt 🚴 oder der Jugendclub in deinem Ort mal wieder dringend renoviert 🔨 werden muss? Es gibt viele Möglichkeiten wie sich jede*r Einzelne politisch einbringen – also partizipieren – kann, um sich genau mit solchen Fragen auseinanderzusetzen. Einige davon stellen wir dir hier vor 🥳
Was du hier findest
Die Basics
Wahlen
Wahlen sind ein fester Bestandteil einer Demokratie, denn durch Wahlen haben Bürger*innen die Möglichkeit das Parlament zu wählen. Das Parlament bekommt damit den Auftrag, für die Bevölkerung zu handeln.
Wählen zu gehen ist ein wichtiger Schritt, um am politischen Leben teilzuhaben. Da das Wahlalter auf Bundesebene aber bei 18 Jahren liegt, können Jugendliche z. B. nicht an Bundestagswahlen teilnehmen. Seit den 1990er Jahren wird deshalb immer wieder das Thema „Wählen ab 16“ diskutiert. Auf kommunaler Ebene ist das mittlerweile in vielen Bundesländern – auch in Thüringen – möglich. Auf Landesebene gibt es das Wahlrecht ab 16 bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Übrigens : Österreich ist da schon deutlich weiter. Dort dürfen Jugendliche ab 16 bereits seit 2007 an allen Wahlen teilnehmen.
Demonstrationen
Demonstrationen sind öffentliche Versammlungen von Menschen, die ihre Meinung äußern. Dabei kann für oder gegen etwas demonstriert werden. In Deutschland haben alle Deutschen In Art. 8 GG heißt es "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Menschen aus dem Ausland können an Demonstrationen teilnehmen, sie können dieses Recht aber nicht einklagen. das Recht zu demonstrieren.
Eine Demonstration muss spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden, damit z. B. rechtzeitig Straßensperren errichtet werden können. Eine Ausnahme bilden spontane Veranstaltungen, die aus einem aktuellen Anlass Z.B. bei Bekanntgabe von Wahlergebnissen stattfinden.
Im Rahmen des Demonstrationsrechts gibt es auch Einschränkungen. Verboten ist z.B. das Mitführen von Waffen (passive Bewaffnung). Außerdem gilt ein Vermummungsverbot Das bedeutet, dass das Tragen von allem verboten ist, das die Erkennbarkeit einer Person und damit die Feststellung der Identität verhindert, z.B. Sturmhauben. .
Petitionen
In Deutschland hat jede*r das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17 GG)
Diese schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine Volksvertretung oder Behörde wird Petition genannt. Der/die Initiator*in – also der/die Begründer*in der Petition – heißt Petent bzw. Petentin. Zur Unterstützung des eigenen Vorhabens können Unterschriften von anderen Menschen gesammelt werden. Dabei ist gar nicht so relevant, wie viele Unterschriften gesammelt werden. Jede ordnungsgemäß eingereichte Petition wird von einem Petitionsausschuss bearbeitet. Ab einer bestimmten Anzahl von Unterschriften In Thüringen sind dafür 1.500 Unterschriften nötig. Auf Bundesebene müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Petition 50.000 Unterschriften gesammelt werden. bekommt der/die Petent*in jedoch die Möglichkeit, das Anliegen persönlich dem Petitionsausschuss vorzutragen. Im Regelfall wird dann öffentlich vom Petitionsausschuss über die Petition beraten. Der/die Petent*in wird eingeladen und darf das Anliegen persönlich vorstellen.
Eine Online-Vorlage für eine Petition gibt es direkt auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags.
Bürgerinitiativen
Eine Bürgerinitiative ist eine Gruppe von Bürger*innen, die ein gemeinsames Ziel – meistens direkt in ihrer lokalen Umgebung – verfolgen, zum Beispiel den Bau einer Umgehungsstraße oder die Neueinrichtung eines Spielplatzes.
Bürgerinitiativen sind basisdemokratisch organisiert, es wird also nach dem Mehrheitsprinzip entschieden. Anders als Parteien gibt es Bürgerinitiativen im Normalfall nur für einen bestimmten Zeitraum , sie stehen außerdem nicht zur Wahl und widmen sich nicht weiteren allgemeinpolitischen Themen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Bürgerbegehren sind für Bürger*innen eine Möglichkeit, ein lokales (politisches) Thema oder einen Gesetzesentwurf als Gegenstand von Debatten ins Parlament einzubringen. Ziel ist es, einen Bürgerentscheid hervorzurufen.
Ein Bürgerbegehren muss zunächst bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden, anschließend werden Unterschriften gesammelt. Wie viele genau nötig sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Thüringen müssen im Regelfall sieben Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde unterschreiben, maximal aber 7.000. Um alle Unterschriften zu sammeln hat man vier Monate Zeit. Ein Bürgerbegehren ist also quasi ein Antrag auf einen Bürgerentscheid. Zu einem Bürgerentscheid kommt es, wenn genug gültige Unterschriften gesammelt wurden. Doch was genau passiert bei einem Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung zu einem lokalpolitischen Thema – der Ablauf ist dabei genau wie bei einer klassischen Wahl. Bürgerentscheide können beispielsweise zu folgenden Themen stattfinden: „Soll die Schwimmhalle bei uns im Stadtteil erhalten bleiben?“ oder „Soll eine Umgehungsstraße um unseren Ort gebaut werden?“. Wichtig ist dabei, dass die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Alle stimmberechtigen Personen der Gemeinde können dann in einer Wahl darüber abstimmen.
Kinder- und Jugendgremien
Alle Kinder- und Jugendgremien haben eines gemeinsam: Sie sind offizielle, politische Kinder- und Jugendvertretungen, die einen überparteilichen Hintergrund haben – sich also keiner konkreten Partei zuordnen. Zu Kinder- und Jugendgremien zählen zum Beispiel Jugendparlamente, Jugendforen oder auch Jugendräte. Sie bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und der Verwaltung zu vertreten und sich an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Kinder- und Jugendgremien setzen sich aus Vertreter*innen zusammen, die für einen bestimmten Zeitraum gewählt werden.
In Thüringen gibt es den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien (DKJG)- ein landesweites Jugendmitbestimmungsgremium mit insgesamt 17 Mitgliedsgremien.
Schülervertretungen in Thüringen
Über die Schülervertretungen an ihren Schulen haben Schüler*innen die Möglichkeit direkt Einfluss zu nehmen und die Interessen ihrer Mitschüler*innen zu vertreten. Häufig setzt sich die Schülervertretung aus allen Klassensprecher*innen zusammen. Schülersprecher*innen arbeiten in der Kreisschülervertretung zusammen. Darüber hinaus gibt es sogar noch die Landesschülervertretung, die die Interessen der Schüler gegenüber dem Land vertritt und zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bildungsziele bestimmt, Schulordnungen und Regelungen für die Mitwirkung erstellt und diese ggf. ändert.
Alle Schülervertretungen arbeiten überparteilich, also unabhängig von den politischen Parteien.
Jugendverbände
In Jugendverbänden finden sich Jugendliche zusammen, die gemeinsame Ziele und Interessen verfolgen. Sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig, z.B. im Sport, bei der Feuerwehr, in den Kirchen, dem Naturschutz und im sozialen Bereich. Jugendverbände sind ein Ort der Selbstorganisation und zielen auf die Teilhabe von jungen Menschen an gesellschaftlichen und verbandlichen Prozessen ab. Ihre Grundprinzipien sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit und Mitbestimmung. Oft schließen sich einzelne Jugendverbände in Jugendringen zusammen.
Ziviler Ungehorsam
Aktivist*innen, die mit zivilem Ungehorsam auf ihre Aktionen und Anliegen aufmerksam machen, bewegen sich am Rande der Legalität - also am Rande dessen, was erlaubt ist. Das tun zum Beispiel teilweise die Umweltaktivist*innen von Greenpeace oder der Letzten Generation. Der zivile Ungehorsam wird dabei als „moralisch begründeter Protest mit kalkulierten Regelverletzungen von symbolischem Charakter“ legitimiert und ist aufgrund des Leidensdrucks, der für die Betroffenen geschaffen wird, sichtbarer und oft deutlich radikaler.
Beispiele hierfür sind das Festkleben auf Straßen oder auch das Stören des Betriebes von Braunkohle-Tagebauten.
Guerilla-Aktion
Eine Guerilla-Aktion ist eine überraschende Aktivität, die dazu dient, eine bestimmte Botschaft zu verbreiten. Diese wird oft an unerwarteten Orten oder zu ungewöhnlichen Zeiten durchgeführt, um durch den Überraschungseffekt eine stärkere Wirkung zu erzielen. Sie verbindet politischen Aktivismus mit künstlerischen Ansätzen. Ein Beispiel sind Flashmobs und Performances. Dabei organisieren sich Menschen spontan an öffentlichen Orten, um choreografierte Tänze, Musikdarbietungen oder theatralische Aufführungen durchzuführen. Außerdem gibt es das Culture Jamming. Diese Form des Aktivismus zielt darauf ab, kommerzielle oder politische Werbung zu parodieren, zu manipulieren oder zu verändern, um Kritik zu äußern. Culture Jammer versuchen eine dominante Erzählung Das sind Erzählungen, die die Art und Weise wie Menschen die Welt wahrnehmen, beeinflussen. Sie müssen nicht wahr sein. Das Fremdwort für solche Erzählungen ist Narrativ. "Dominant" wird die Erzählung, wenn die Mehrheit der Menschen sie teilt. Beispiel: Männer können besser Auto fahren. zu hinterfragen und alternative Perspektiven einzubringen. Zudem gibt es noch die Protestkunst, bei der Künstler*innen provokative Kunstwerke erschaffen oder bestehende verändern, um politische Themen anzusprechen und zum Nachdenken anzuregen.