Formen politischer Partizipation

Wie kann ich politisch mitwirken?

Was kannst du tun, wenn es einfach nicht genug Fahrrad­wege in deiner Umgebung gibt 🚴 oder der Jugend­club in deinem Ort mal wieder dringend renoviert 🔨 werden muss? Es gibt viele Möglich­keiten wie sich jede*r Einzelne politisch einbringen – also partizipieren – kann, um sich genau mit solchen Fragen auseinander­zusetzen. Einige davon stellen wir dir hier vor 🥳

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01 - Mitmachen einfach erklärt!

Die Basics

02 - Auf die Straße!

Demonstrationen

Demonstrationen sind öffentliche Ver­sammlungen von Menschen, die ihre Meinung äußern. Dabei kann für oder gegen etwas demonstriert werden. In Deutsch­land hat jeder Mensch das Recht zu demonstrieren.📣

Eine Demon­stration muss spätestens 48 Stunden ⏰ vor ihrer Bekannt­gabe bei der Ordnungs­behörde angemeldet werden, damit z. B. rechtzeitig Straßen­sperren errichtet werden können. Eine Ausnahme bilden spontane Veranstaltungen, die aus einem aktuellen Anlass z. B. bei Bekanntgabe von Wahl­ergebnissen stattfinden.

Im Rahmen des Demonstrations­rechts gibt es auch Ein­schränkungen. Verboten ist z. B. das Mitführen von Waffen (passive Bewaffnung). Außerdem gilt ein Vermummungsverbot Das bedeutet, dass das Tragen von allem verboten ist, das die Erkennbarkeit einer Person und damit die Feststellung der Identität verhindert, z. B. Sturmhauben .🦹

Das Demonstrations­recht begründet sich auf folgenden zwei Artikeln aus dem Grundgesetz:

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Im Grundgesetz verankert

Deine Rechte

Demonstrationsrecht Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Versammlungsfreiheit Art. 8 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

03 - Unterschreib hier!

Petitionen

In Deutschland hat jede*r das Recht,

„sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volks­vertretung zu wenden.“ (Art. 17 GG)

Diese schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine Volks­vertretung oder Behörde wird Petition genannt. Der/die Initiator*in – also der/die Begründer*in der Petition – heißt Petent bzw. Petentin. Zur Unter­stützung des eigenen Vorhabens können Unter­schriften von anderen Menschen gesammelt werden. 🙋📝🙋‍♂️ Dabei ist gar nicht so relevant, wie viele Unter­schriften gesammelt werden. Jede ordnungs­gemäß eingereichte Petition wird von einem Petitions­ausschuss bearbeitet. Ab einer bestimmten Anzahl von Unterschriften In Thüringen sind dafür 1.500 Unter­schriften nötig. Auf Bundes­ebene müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Petition 50.000 Unterschriften gesammelt werden. bekommt der/die Petent*in jedoch die Möglichkeit, das Anliegen persönlich dem Petitions­ausschuss vorzutragen. Im Regel­fall wird dann öffentlich vom Petitions­ausschuss über die Petition beraten. Der/die Petent*in wird eingeladen und darf das Anliegen persönlich vorstellen. 👨‍🏫

Eine Online-Vorlage für eine Petition gibt es direkt auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags.

04 - Lasst uns gemeinsam etwas verändern!

Bürgerinitiativen

Eine Bürgerinitiative ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die ein gemein­sames Ziel – meistens direkt in ihrer lokalen Umgebung – verfolgen, zum Beispiel den Bau einer Umgehungs­straße oder die Neu­einrichtung eines Spiel­platzes. 🙌

Bürgerinitiativen sind basis­demokratisch organisiert, es wird also nach dem Mehrheits­prinzip entschieden. Anders als Parteien gibt es Bürger­initiativen im Normalfall nur für einen bestimmten Zeit­raum ⏲, sie stehen außerdem nicht zur Wahl und widmen sich nicht weiteren allgemein­politischen Themen.

Bürgerinitiative
05 - Braucht es die Umgehungsstraße im Ort?

Bürger­begehren und Bürger­entscheide

Bürger­begehren sind für Bürger*innen eine Mög­lichkeit, ein lokales (politisches) Thema oder einen Gesetzes­entwurf als Gegenstand von Debatten ins Parla­ment einzubringen. Ziel ist es, einen Bürger­entscheid hervorzurufen.

Ein Bürger­begehren muss zunächst bei der Gemeinde­verwaltung angemeldet werden, anschließend werden Unter­schriften gesammelt. 📝 Wie viele genau nötig sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Thüringen müssen im Regel­fall sieben Prozent der Stimm­berechtigten einer Gemeinde unterschreiben, maximal aber 7.000. Um alle Unter­schriften zu sammeln hat man vier Monate Zeit. Ein Bürger­begehren ist also quasi ein Antrag auf einen Bürger­entscheid. Zu einem Bürger­entscheid kommt es, wenn genug gültige Unter­schriften gesammelt wurden. ✅ Doch was genau passiert bei einem Bürger­entscheid?

Ein Bürger­entscheid ist eine Ab­stimmung zu einem lokal­politischen Thema – der Ablauf ist dabei genau wie bei einer klassischen Wahl. 🗳️ Bürger­entscheide können beispiels­weise zu folgenden Themen stattfinden: „Soll die Schwimm­halle bei uns im Stadtteil erhalten bleiben?“ oder „Soll eine Umgehungs­straße um unseren Ort gebaut werden?“. Wichtig ist dabei, dass die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. 👍👎 Alle stimm­berechtigen Personen der Gemeinde können dann in einer Wahl darüber abstimmen.

»Die Demokratie steht und fällt mit dem Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger.«
Norbert Lammert
06 - In der Politik mitmachen

Kinder- und Jugendgremien

Alle Kinder- und Jugend­gremien haben eines gemeinsam: ☝️ Sie sind offizielle, poli­tische Kinder- und Jugend­vertretungen, die einen über­partei­lichen Hinter­grund haben – sich also keiner konkreten Partei zuordnen. Zu Kinder- und Jugend­gremien zählen zum Beispiel Jugend­parlamente, Jugend­foren oder auch Jugend­räte. Sie bieten Kindern und Jugend­lichen die Möglichkeit, die Interessen der Jugend­lichen gegenüber der Kommunal­politik und der Verwaltung zu vertreten und sich an kommunalen Entscheidungs­prozessen zu beteiligen. 💪 Kinder- und Jugend­gremien setzen sich aus Vertreter*innen zusammen, die für einen bestimmten Zeit­raum gewählt werden.

In Thüringen gibt es den Dach­verband der Kinder- und Jugend­gremien (DKJG)- ein landes­weites Jugend­mit­be­stimmungs­gremium mit insgesamt 17 Mitglieds­gremien.

Kinder- und Jugendgremien
07 - Schule als Ort der Mitbestimmung

Schülervertretungen in Thüringen

Über die Schüler­vertretungen an ihren Schulen 🏫 haben Schüler*innen die Mög­lichkeit direkt Einfluss zu nehmen und die Inte­ressen ihrer Mitschüler*innen zu vertreten.🙎🙋‍♀️🙎‍♂️ Häufig setzt sich die Schüler­vertretung aus allen Klassen­sprecher*innen zusammen. Schüler­sprecher*innen arbeiten in der Kreis­schüler­vertretung zusammen. Darüber hinaus gibt es sogar noch die Landes­schüler­vertretung, die die Interessen der Schüler gegen­über dem Land vertritt 📣 und zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bildungs­ziele bestimmt, Schul­ordnungen und Regelungen für die Mit­wirkung erstellt und diese ggf. ändert.

Alle Schüler­vertretungen arbeiten über­parteilich, also un­abhängig von den politischen Parteien.

08 - Freiwilliges Mitmachen außerhalb der Schule

Jugendverbände

In Jugend­verbänden finden sich Jugend­liche zusammen, die gemein­same Ziele und Inte­ressen ver­folgen. Sie sind in ganz unter­schied­lichen Bereichen tätig, z.B. im Sport, bei der Feuer­wehr, in den Kirchen, dem Natur­schutz und im sozialen Bereich.🙆‍♂️💪🙆‍♀️ Jugend­verbände sind ein Ort der Selbst­organisation und zielen auf die Teil­habe von jungen Menschen an gesellschaft­lichen und verband­lichen Prozessen ab. Ihre Grund­prinzipien sind Freiwilligkeit, Ehrenamt­lichkeit und Mit­bestimmung. Oft schließen sich einzelne Jugend­verbände in Jugend­ringen zusammen. ⭕️

Schülervertretung
09 - Demonstration, Petition und vieles mehr

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