Wie kann ich politisch mitwirken?
Was kannst du tun, wenn es einfach nicht genug Fahrradwege in deiner Umgebung gibt 🚴 oder der Jugendclub in deinem Ort mal wieder dringend renoviert 🔨 werden muss? Es gibt viele Möglichkeiten wie sich jede*r Einzelne politisch einbringen – also partizipieren – kann, um sich genau mit solchen Fragen auseinanderzusetzen. Einige davon stellen wir dir hier vor 🥳

Die Basics
Demonstrationen
Demonstrationen sind öffentliche Versammlungen von Menschen, die ihre Meinung äußern. Dabei kann für oder gegen etwas demonstriert werden. In Deutschland hat jeder Mensch das Recht zu demonstrieren.
Eine Demonstration muss spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden, damit z. B. rechtzeitig Straßensperren errichtet werden können. Eine Ausnahme bilden spontane Veranstaltungen, die aus einem
aktuellen Anlass
z. B. bei Bekanntgabe von Wahlergebnissen
stattfinden.
Im Rahmen des Demonstrationsrechts gibt es auch Einschränkungen. Verboten ist z. B. das Mitführen von Waffen (passive Bewaffnung). Außerdem gilt ein Vermummungsverbot Das bedeutet, dass das Tragen von allem verboten ist, das die Erkennbarkeit einer Person und damit die Feststellung der Identität verhindert, z. B. Sturmhauben .🦹
Das Demonstrationsrecht begründet sich auf folgenden zwei Artikeln aus dem Grundgesetz:

Deine Rechte
Demonstrationsrecht Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Versammlungsfreiheit Art. 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Petitionen
In Deutschland hat jede*r das Recht,
„sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17 GG)
Diese schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine Volksvertretung oder Behörde wird Petition genannt. Der/die Initiator*in – also der/die Begründer*in der Petition – heißt Petent bzw. Petentin. Zur Unterstützung des eigenen Vorhabens können Unterschriften von anderen Menschen gesammelt werden. Dabei ist gar nicht so relevant, wie viele Unterschriften gesammelt werden. Jede ordnungsgemäß eingereichte Petition wird von einem Petitionsausschuss bearbeitet. Ab einer bestimmten
Anzahl von Unterschriften
In Thüringen sind dafür 1.500 Unterschriften nötig. Auf Bundesebene müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Petition 50.000 Unterschriften gesammelt werden.
bekommt der/die Petent*in jedoch die Möglichkeit, das Anliegen persönlich dem Petitionsausschuss vorzutragen. Im Regelfall wird dann öffentlich vom Petitionsausschuss über die Petition beraten. Der/die Petent*in wird eingeladen und darf das Anliegen persönlich vorstellen.
Eine Online-Vorlage für eine Petition gibt es direkt auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags.
Bürgerinitiativen
Eine Bürgerinitiative ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die ein gemeinsames Ziel – meistens direkt in ihrer lokalen Umgebung – verfolgen, zum Beispiel den Bau einer Umgehungsstraße oder die Neueinrichtung eines Spielplatzes.
Bürgerinitiativen sind basisdemokratisch organisiert, es wird also nach dem Mehrheitsprinzip entschieden. Anders als Parteien gibt es Bürgerinitiativen im Normalfall nur für einen bestimmten Zeitraum , sie stehen außerdem nicht zur Wahl und widmen sich nicht weiteren allgemeinpolitischen Themen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Bürgerbegehren sind für Bürger*innen eine Möglichkeit, ein lokales (politisches) Thema oder einen Gesetzesentwurf als Gegenstand von Debatten ins Parlament einzubringen. Ziel ist es, einen Bürgerentscheid hervorzurufen.
Ein Bürgerbegehren muss zunächst bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden, anschließend werden Unterschriften gesammelt. Wie viele genau nötig sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Thüringen müssen im Regelfall sieben Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde unterschreiben, maximal aber 7.000. Um alle Unterschriften zu sammeln hat man vier Monate Zeit. Ein Bürgerbegehren ist also quasi ein Antrag auf einen Bürgerentscheid. Zu einem Bürgerentscheid kommt es, wenn genug gültige Unterschriften gesammelt wurden.
Doch was genau passiert bei einem Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung zu einem lokalpolitischen Thema – der Ablauf ist dabei genau wie bei einer klassischen Wahl. Bürgerentscheide können beispielsweise zu folgenden Themen stattfinden: „Soll die Schwimmhalle bei uns im Stadtteil erhalten bleiben?“ oder „Soll eine Umgehungsstraße um unseren Ort gebaut werden?“. Wichtig ist dabei, dass die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Alle stimmberechtigen Personen der Gemeinde können dann in einer Wahl darüber abstimmen.
Kinder- und Jugendgremien
Alle Kinder- und Jugendgremien haben eines gemeinsam: Sie sind offizielle, politische Kinder- und Jugendvertretungen, die einen überparteilichen Hintergrund haben – sich also keiner konkreten Partei zuordnen. Zu Kinder- und Jugendgremien zählen zum Beispiel Jugendparlamente, Jugendforen oder auch Jugendräte. Sie bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und der Verwaltung zu vertreten und sich an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Kinder- und Jugendgremien setzen sich aus Vertreter*innen zusammen, die für einen bestimmten Zeitraum gewählt werden.
In Thüringen gibt es den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien (DKJG)- ein landesweites Jugendmitbestimmungsgremium mit insgesamt 17 Mitgliedsgremien.

Schülervertretungen in Thüringen
Über die Schülervertretungen an ihren Schulen haben Schüler*innen die Möglichkeit direkt Einfluss zu nehmen und die Interessen ihrer Mitschüler*innen zu vertreten.
Häufig setzt sich die Schülervertretung aus allen Klassensprecher*innen zusammen. Schülersprecher*innen arbeiten in der Kreisschülervertretung zusammen. Darüber hinaus gibt es sogar noch die Landesschülervertretung, die die Interessen der Schüler gegenüber dem Land vertritt
und zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bildungsziele bestimmt, Schulordnungen und Regelungen für die Mitwirkung erstellt und diese ggf. ändert.
Alle Schülervertretungen arbeiten überparteilich, also unabhängig von den politischen Parteien.
Jugendverbände
In Jugendverbänden finden sich Jugendliche zusammen, die gemeinsame Ziele und Interessen verfolgen. Sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig, z.B. im Sport, bei der Feuerwehr, in den Kirchen, dem Naturschutz und im sozialen Bereich. Jugendverbände sind ein Ort der Selbstorganisation und zielen auf die Teilhabe von jungen Menschen an gesellschaftlichen und verbandlichen Prozessen ab. Ihre Grundprinzipien sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit und Mitbestimmung. Oft schließen sich einzelne Jugendverbände in Jugendringen zusammen.
