Beteiligung lernen, leben und erleben

Parti­zipation

Eine Demokratie lebt davon, dass sich die Menschen be­teiligen. 🤝 In unserem Praxis­material finden Fach­kräfte Hinter­grund­infor­mationen und fünf prak­tische Module, um mit jungen Men­schen zum Thema Parti­zipation zu ar­beiten sowie Be­teiligungs­prozesse auf spieler­ische Art er­leb­bar zu machen. 🧐

PM Partizipation
Download

Praxis­material zum Herunter­laden

Test Partizipation
Du suchst noch mehr Infos?

Rechtliche Grundlagen

Internationales Recht 🇺🇳 🇪🇺

UN-Kinderrechtskonvention

👉 Artikel 12 Berücksichtigung des Kindes­willens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

EU-Grundrechtscharta

👉 Artikel 24 Rechte des Kindes (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohl­ergehen not­wendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegen­heiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reife­grad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Gesetze der Bundesebene 🇩🇪

Sozialgesetzbuch VIII

👉 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungs­stand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugend­amt zu wenden.

Baugesetzbuch

👉 § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (6) Bei der Aufstellung der Bauleit­pläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungs­wesens und von Sport, Frei­zeit und Erholung, [...] 👉 § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit (1) Die Öffentlichkeit ist möglichst früh­zeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neu­gestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Gesetze der Landesebene (Thüringen) 🌲

Thüringer Verfassung

👉 Artikel 19 (1) Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Ent­wicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Miss­handlung, Miss­brauch und Gewalt zu schützen.

Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz

👉 § 14 Aufgaben der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (5) Jeder, auch jeder Jugendliche und jedes Kind, hat das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Ent­wicklung junger Menschen an den Jugend­hilfe­aus­schuss, den Landes­jugend­hilfe­aus­schuss und die Verwaltungen der Jugend­ämter zu wenden.[...] 👉 § 15a Beteiligung und Mit­bestimmung von Kindern und Jugendlichen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungs­stand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. (2) Kinder und Jugendliche sollen in angemessener Weise an der Jugend­hilfe­planung sowie allen weiteren ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden. Hierzu sollen geeignete Verfahren entwickelt und durchgeführt werden. Bei der Umsetzung der Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen nach Satz 1 soll der Träger der öffentlichen Jugend­hilfe in geeigneter Weise darlegen, wie er die Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt und deren Beteiligung durch­geführt hat. (3) Bei der Ausgestaltung der in der Jugend­hilfe­planung ausgewiesenen Maßnahmen sollen die Träger der öffentlichen Jugend­hilfe sowie die Träger der geförderten Maßnahmen die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll diesen ein Mit­bestimmungs­recht ein­geräumt werden.

Thüringer Schulgesetz

👉 § 28 Mitwirkung der Schüler (1) Die Schüler wirken sowohl durch den Klassen­rat als auch durch selbst­gewählte Schüler­vertretungen entsprechend ihrem Alter und ihrer Verantwortungs­fähigkeit am schulischen Leben mit. Schüler­vertretungen werden für die Klasse oder den Stamm­kurs (Klassen- oder Kurs­sprecher), für die Schule (Schüler­sprecher), auf der Ebene des zuständigen Schul­amtes je Land­kreis und kreis­freier Stadt für jede Schul­art (Kreis­schüler­sprecher) und auf der Ebene des Landes für jede Schulart (Landes­schüler­sprecher) gewählt. Auf der Ebene der Schule besteht als zusätzliches Mit­wirkungs­gremium die Klassen­sprecher­versammlung. Aus begründetem Anlass, aber mindestens einmal im Schul­jahr, kann die Schüler­vertretung der Schule eine Schüler­versammlung einberufen; sie findet in Absprache mit dem Schul­leiter während der Unterrichts­zeit statt. Die Schüler werden bei den Wahlen der Schüler­vertretungen von den Lehrern, vom Schul­leiter, vom Schul­träger und von den Schul­aufsichts­behörden unter­stützt. Die gewählten Schüler­vertretungen werden unmittelbar nach der Wahl von der Schule über ihre Aufgaben und Rechte informiert. (1a) Zur Planung des Unterrichts sowie zur Erörterung von Problematiken und Konflikten in den Klassen, kann ein Klassen­rat gebildet werden. Bestehend aus den Schülern der Klasse und dem Klassen­lehrer, soll dieser monatlich zusammen­finden. (2a) Schüler und Schüler­vertretungen haben das Recht, sich in allen Fragen, die ihre Mit­bestimmungs­rechte betreffen, an die zentrale Ombuds­stelle zu wenden. Die Ombuds­stelle ist unabhängig und nicht weisungs­gebunden. Sie hat einen Informations- und Beratungs­auftrag, nimmt Beschwerden entgegen, prüft die Ein­haltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konflikt­fällen.

Gesetzte der Kommunalebene (Thüringen) 🏠

Thüringer Kommunalordnung

👉 § 26 a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Gemeinden sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt die Gemeinde geeignete Verfahren. Das Nähere regelt die Haupt­satzung.

💻 Online-Tools

📻 Audiobearbeitung

Audacity

🎶 Audiodatenbank

Free Music Archive

🖼 Bildersuche

Pexels

Pixabay

Unsplash

🖼️ Bildbearbeitung

CC Null

Pixabay

✂️ Collagen gestalten

Canva

PicCollage

📝 Etherpads Etherpads (oder kurz Pads) sind Online-Dokumente zum kollaborativen Arbeiten in Echt­zeit. Es ist keine Anmeldung beim Anbieter notwendig. Ein Etherpad kann einfach erstellt und der Link mit den Teilnehmenden geteilt werden. Persönliche Daten sollten in diesen Tools nicht veröffentlicht werden.

Etherpad

Ähnliche Anbieter sind zum Beispiel: Board, HackMD, Yopad und Riseup.

📱 Meme-Erstellung

Mematic - Text auf Bilder (iOS)

Meme Generator (Android)

🕸️ Mindmap

MindMeistster

👍 Kooperative Lernplattform

ONCOO

👨‍🏫 Pinnwand

Padlet

TaskCards

📣 Sprachaufzeichnung

Vocaroo

📖 Storyboard-Ersteller

Storyboard That

❌ Umfragen

Kahoot!

Mentimeter

🎬 Videobearbeitung

CapCut

🖥️ Whiteboards

Draw.Chat

Miro

Mural

✏️ Zeichnen

Excalidraw

🪙 Zufallsgenerator

Matheretter

LJRT Logo
Du willst uns erreichen?

Schreib uns eine Nachricht bei WhatsApp, eine E-Mail oder bei Instagram.