Corona und die Folgen

Demokratie in Zeiten der Krise

Krisen wie die Corona-Pandemie verändern (zeitweise) das Leben der Bürger*innen. Es werden Kontakt­beschränk­ungen aus­ge­sprochen und Ver­anstalt­ungen abgesagt. ❌ Die Regierung schränkt wichtige Grund­rechte ein. Warum darf sie das und wie funktioniert Demo­kratie in dieser Zeit? Das erfährst du hier!

Klopapier
01 - Über Möglichkeiten der Krisenbewältigung

Wissen kompakt als Video

02 - Die Macht ist mit dir - mit wem?

Gewaltenteilung

In einer Demokratie ist die Macht auf viele verteilt. Das nennt sich Gewalten­teilung. Mehr dazu findest du unter Politische Basics!

😷 In Zeiten der Krise: Unter normalen Umständen kann es sehr lang dauern ⏰, bis ein Gesetz be­schlossen wird. In einer Krise muss aber schnell ge­handelt werden. Die Regierung beschließt deshalb Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise. Während der Corona-­Pandemie sind das zum Beispiel Kontakt­beschränkungen, Einreise­verbote oder die Masken­pflicht. Die Regierung hat also weit­reichende Befug­nisse und es kommt zu einer Macht­verschiebung hin zu einer starken Exekutive.

‼️ Desto länger die Krise dauert, umso wichtiger wird die Rück­kehr zur normalen Gewalten­teil­ung. Die Gerichte müssen kontrollieren, Die Gerichte werden nicht von selbst tätig. Es braucht einen Antrag oder eine Klage z.B. gegen eine Maß­nahme und die Gerichte prüfen, ob diese rechts­konform ist. ob die zeit­weise Ein­schränk­ung der Grund­rechte rechtlich in Ordnung ist. 🧐 Auch die Abgeordneten in den Parlamenten müssen über die Maß­nahmen diskutieren, Interessen abwägen und Gesetze be­schließen - auch wenn das manchmal Zeit ⌚ kostet. So werden die demokratischen Macht­verhältnisse bewahrt.

Gewaltenteilung
03 - Warum dürfen die auch noch mitreden...?

Föderalismus

In Deutschland ist die Macht zwischen dem Bund und den Bundes­ländern auf­ge­teilt. Das nennt sich Föderalismus. Mehr dazu findest du unter Politische Basics!

😷 In Zeiten der Krise: Der Bund und die Länder arbeiten eng an einer gemein­samen Strategie zur Bekämpf­ung der Pandemie. Die Grund­lage hierfür bietet das Infektions­schutz­gesetz. Dies befähigt das Bundes­gesundheits­ministerium, Maß­nahmen zur Ein­dämmung anzuordnen. 📣 Diese werden anschließend durch Verordnungen Das ist eine Rechts­norm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungs­organ (Exekutive) erlassen wird. Es steht in der Hierarchie unter­halb des Gesetzes, hat aber den Vorteil, dass Regeln schneller ein­geführt werden können. in den Bundes­ländern umgesetzt. Darin steht dann zum Beispiel, dass der Mindest­abstand 1,5 Meter betragen soll. 📏

Das führt zu vielen verschiedene Regeln! 😲 Jede Landes­regie­rung schreibt die Ver­ord­nung für ihr Bundes­land. ✍️ Des­halb kann es sein, dass in Thüringen zum Beispiel andere Regeln gelten, als in Bayern. Da die Pandemie unterschied­lich auftritt, macht dies Sinn. Auch wenn viele Regeln bundes­weit iden­tisch sind, ist es dennoch manch­mal schwer nachzu­vollziehen, was wo gilt. 🙄

💡Übrigens: In Frank­reich gibt es diese vielen verschiedenen Regeln nicht. 🇫🇷 Dort ist die Regierung nämlich zentral­istisch aufgebaut, das bedeutet, dass die Macht im Staat gebündelt wird und sich nicht so sehr auf die Regionen aufgeteilt.

Föderalismus
»Macht ist ihrem Wesen nach expansiv und lässt sich durch nichts sonst beschränken als durch andere Mächte von gleicher oder wenigstens ähnlicher Größe.«
Aldous Huxley
04 - Wo ist die Moral? Alles eine Frage des Verhältnisses

Verhältnis­mäßigkeits­prinzip

Das Verhältnis­mäßigkeits­prinzip ⚖️ ist ein Grundsatz im deutschen Rechts­system. Konkret bedeutet es, dass alle Eingriffe des Staates in die Rechte der Bürger*innen an­ge­messen (verhältnis­mäßig) sein müssen. Bevor ein Gesetz oder eine Maß­nahme beschlossen wird, muss also geprüft werden, welches Mittel am besten geeignet ist, um

▪️ das Ziel zu erreichen und ▪️ die Rechte der Bürger*innen am wenigsten einzu­schränken.

👉 Dadurch werden die Grund­rechte gegen­über dem Staat verteidigt.

😷 In Zeiten der Krise: Das Verhältnis­mäßig­keits­prinzip wird be­son­ders wichtig 👆, denn es müssen schwer­wiegende Ent­scheidungen getroffen werden.

❌ Während der Corona-­Pandemie wurden Menschen unter Quaran­täne gestellt, Grenzen geschlossen und Ausgangs­sperren verhängt.

❓ Doch wie sehr darf der Staat die Beweg­ungs­frei­heit von Menschen eigent­lich ein­schränken? Zwei Grund­rechte stehen sich gegen­über:

▪️ das Recht auf körper­liche Unver­sehrt­heit Der Staat muss den Körper, den Geist und das Leben aller Menschen schützen. Im Grund­gesetz ist dieses Grund­recht in Art. 2 Abs. 2 fest­ge­schrieben.

▪️ das Recht auf freie Ent­faltung der Person Der Staat muss die Frei­heit aller Menschen schützen. Dazu gehört auch die Beweg­ungs­frei­heit. Im Grund­gesetz ist dieses Grund­recht in Art. 2 Abs. 1 fest­ge­schrieben.

✅ Eine zeitlich begrenzte Ein­schränk­ung der Bewegungs­freiheit kann Leben retten und ist somit verhältnis­mäßig. ‼️ Wichtig ist, dass die Maß­nahmen ziel­führend sind und sobald wie möglich wieder auf­ge­hoben werden.

05 - Ein Land im Ausnahmezustand

Der Notstand

Das Grund­gesetz enthält Regelungen für einen Not­stand. Es unter­scheidet dabei zwischen dem inneren Dieser tritt ein, wenn es sich um die Abwehr drohender Gefahren von innen her handelt, z.B. Natur­kata­strophen oder Aufstände. und dem äußeren Dieser tritt ein, wenn das Bundes­gebiet mit Waffen­gewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff un­mittelbar droht (Verteidigungs- oder Kriegsfall). Notstand. Der Bundes­tag kann mit einer 2/3 Mehr­heit den Not­stand ausrufen. Darauf­hin erhält die Bundes­regier­ung weit­reichende Befugnisse. 💪 So kann sie zum Beispiel den Einsatz der Bundes­wehr oder der Bundes­poli­zei im gesamten Bundes­gebiet ko­ordinieren.

💡 Übrigens: Der Notstand wird in den Not­stands­gesetzen genau geregelt. Die Gesetze wurden 1968 unter großen Protesten eingeführt, da Viele befürchteten, dass die Exekutive dadurch zu mächtig werden würde. Bisher wurde der Not­stand in Deutsch­land noch nie ausgerufen.

😷 In Zeiten der Krise: Die Corona­-Pandemie kann als eine Art innerer Not­stand ange­sehen werden. Dieser wurde aller­dings nicht fest­gestellt. ❌ Das liegt daran, dass die Bundes­länder eigen­ständig in der Lage waren/sind, Maß­nahmen zur Ein­dämmung des Virus zu treffen. 🦠 Zudem ist die Regierung sehr vorsichtig, was ihren Macht­ausbau angeht - die Not­stands­gesetze würden aber genau das bedeuten. ⚡

06 - Die Feuerwehr ist da!

Katastrophen­schutz

Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Katastrophen­schutz­gesetz. Dieses Gesetz erlaubt es einem Bundes­land, den Katastrophenfall Das ist die Fest­stellung eines Ereignisses, das das Leben und die Gesund­heit einer Vielzahl von Menschen gefährdet. auszu­rufen. 🆘 Darauf­hin folgen Maß­nahmen zur Ein­dämmung der Kata­strophe:

▪️ Bündelung von Einsatz­kräften 🚓 🚑 🚒 ▪️ Zentrale Koordination von Behörden, Kommunen und Hilfs­organisationen

So kann ein Bundes­land oder ein Land­kreis beispielweise schnell und effektiv gegen eine Hochwasser­katastrophe 🌊 vorgehen.

💡 Übrigens: Der Katastrophen­schutz ist ähnlich wie der Notstand. Ein wichtiger Unter­schied ist jedoch, dass der Katastrophen­schutz auf Landes­ebene und der Not­stand auf Bundes­ebene stattfindet. ❗

😷 In Zeiten der Krise: Wenn ein Bundes­land den Katastrophen­fall ausruft, 📣 haben die Behörden, wie im Fall der Corona-­Pandemie, das Recht den Zu­gang zum öffent­lichen Raum zu be­grenzen und eine Meldungs­pflicht für Be­atmungs­geräte ein­zu­führen. Die meisten Bundes­länder haben auf eine Aus­rufung des Katastrophen­falls je­doch ver­zichtet, da das Infektions­schutz­gesetz ebenfalls einen recht­lichen Rahmen für Maß­nahmen bietet.

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07 - Warum werden nun deine Grund­rechte ein­geschränkt?

Infektionsschutz­gesetz

Es gibt verschiedene Wege, um einer Not­situation zu begegnen. Bei der Corona-Pandemie gilt das Infektions­schutz­gesetz. 🌡️ Es regelt die Pflichten zur Be­kämpf­ung von Infektions­krankheiten. Dazu gehört unter anderem:

▪️ Vorbeugung von übertrag­baren Krankheiten ▪️ Rechtzeitiges Erkennen von Infektionen ▪️ Verhinderung einer Weiterverbreitung

😷 In Zeiten der Krise: Die Bundesregierung ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Infektions­krankheit zu stoppen. Hierfür muss der Bundestag zunächst feststellen, dass es sich um eine epidemische Lage von nationaler Tragweite Das bedeutet, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffent­liche Gesund­heit in der ge­samten Bundes­republik Deutsch­land besteht. Am 27. März 2020 hat der Bunde­stag die epidemische Lage von nationaler Trag­weite fest­ge­stellt. Diese wurde am 04. März 2021 bis Ende Juni 2021 verlängert. handelt. Wenn dies geschehen ist, erhält die Bundes­regierung weit­reichende Befugnisse. 🚦 Dann kann das Gesundheits­ministerium Die Pandemie fällt in den Zuständig­keits­bereich des Gesund­heits­ministeriums; es hat somit die Haupt­verantwort­ung. In einer anderen Krisen­situation kann ein anderes Ministerium zuständig sein. An­ordnungen treffen. 📣 Dazu gehören:

😷 Maskenpflicht, ️❌ Ausgeh- und Kontakt­beschränkungen und 📝 Meldungs­pflicht von Krankheits­fällen.

Dadurch werden wichtige Grund­rechte zeitweise ein­geschränkt. ⏲️

💡 Übrigens: Die Bundes­länder und Kommunen können selber Regeln auf­stellen. So hat zum Beispiel Jena als erstes die Masken­pflicht eingeführt. Die Regeln müssen sich jedoch an denen der Bundes­regierung orientieren.

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