Misstrauen oder Vertrauen?
Politik braucht Vertrauen! 🤝 Doch was passiert, wenn das Vertrauen in Verantwortungsträger verloren geht? 😕 Welche Möglichkeiten eröffnen sich 🚪 und wie funktionieren diese? ⚙️ Auf dieser Seite widmen wir uns den beiden Begriffen Misstrauensvotum und Vertrauensfrage und klären auf.

Worum gehts?
Die
Vertrauensfrage
In Artikel 67 des Grundgesetzes heißt es: (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. (2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.
und das
Misstrauensvotum
In Artikel 68 des Grundgesetzes heißt es: (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. (2) Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.
sind zwei parlamentarische Instrumente, die fest im Grundgesetz verankert sind. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Parlament die Politik der Regierung in Form einer stabilen Mehrheit unterstützt.
Misstrauensvotum und Vertrauensfrage spielen auf Bundes- und Landesebene eine Rolle, wobei sich die konkreten Regeln von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden.

Was ist was?
Beim konstruktiven Misstrauensvotum kommt der Anstoß aus dem Parlament. Dieses kann dem Bundeskanzler das Vertrauen entziehen, wenn es mit seiner Politik nicht mehr zufrieden
ist. Zeitgleich muss eine neue
Person
Aus diesem Grund handelt es sich auch um ein konstruktives Misstrauensvotum. Misstrauensanträge ohne gleichzeitige Benennung eines Nachfolgers sind in Deutschland unzulässig.
für dieses Amt benannt werden. Dafür braucht es die Mehrheit aller Mitglieder des Parlaments. Der dazugehörige Antrag muss von mindestens einem Viertel
der Abgeordneten unterstützt werden. Es ist auch möglich, dass es bei der Abstimmung mehrere Kandidaten
gibt. Haben sich die Abgeorndeten auf einen Kandidaten geeinigt, kann der Bundestag den Bundespräsidenten bitten, den bisherigen Regierungschef zu entlassen und die neu gewählte Person zu ernennen.
Die Vertrauensfrage geht vom Regierungschef selbst aus. Damit wird geprüft, ob die eigene Politik noch von einer
Mehrheit
Helmut Kohl (1982) und Gerhard Schröder (2005) nutzten trotz parlamentarischer Mehrheit die Vertrauensfrage, um stabilere Mehrheiten zu generieren, auch wenn das im Grundgesetz ursprünglich so nicht vorgesehen ist.
im Bundestag unterstützt
wird. Der Kanzler kann die Vertrauensfrage mit einer konkreten Sachfrage verknüpfen oder gezielt nutzen, um vorgezogene Neuwahlen herbeizuführen. Dabei kann die Vertrauensfrage nicht beliebig gestellt werden, sondern setzt eine politische Instabilität (Krise)
voraus. Bekommt der Bundeskanzler keine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen.
Dadurch können Neuwahlen möglich und neue Mehrheiten geschaffen werden.
Ein Blick in die Geschichte
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde die Vertrauensfrage bisher insgesamt sechs Mal gestellt, während das konstruktive Misstrauensvotum zweimal eingeleitet wurde. Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über die jeweiligen Verfahren und die anschließenden Auswirkungen.