Politische Basics
Bei uns findest du viele verschiedene Themen. Manchmal benötigst du vielleicht ein bisschen Vorwissen, um alles zu verstehen. Du hast das Gefühl dir fehlen ein paar Basics 🤯? Kein Problem. Auf dieser Seite findest du politisches Grundwissen 🤓 kurz und knapp erklärt. Falls dir Begriffe fehlen, kannst du uns anschreiben. Wir kümmern uns drum.

Demokratie
Dēmos „Volk“ und kratós „Herrschaft“: Demokratie. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und beschreibt, dass die Macht in einem Staat von den Bürger*innen ausgeht. Doch was bedeutet das
Unterschieden wird zwischen direkter In einer direkten Demokratie trifft das Volk selbst und unmittelbar (eben direkt) politische Entscheidungen. und indirekter In einer indirekten Demokratie wählen Bürger*innen Volksvertreter*innen, die in ihrem Interesse Entscheidungen treffen. Man sagt dazu auch repräsentative Demokratie. Und weil die Volkvertreter*innen meistens in Parlamenten sitzen, sagt man auch parlamentarische Demokratie. Demokratie.
Die
Bundesrepublik Deutschland
Dass Deutschland eine Demokratie ist, steht im Grundgesetz. In Artikel 2 Absatz 2 heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
ist eine repräsentative, also eine indirekte, Demokratie. Kennzeichnend dafür sind freie und gleiche Wahlen
, Bürger- und Menschenrechte
, Minderheitenschutz
und vieles mehr.
Einige besondere Merkmale einer repräsentativen Demokratie sind:
Gewaltenteilung
Es gibt eine gegenseitige Kontrollfunktion durch die Regierung, Gerichte und Verwaltung, sodass Machtmissbrauch vorgebeugt wird. Mehr Infos findest du unter dem Stichwort Gewaltenteilung.
- die Macht liegt in der Hand von vielen
Pluralismus
Die Gesellschaft ist vielfältig in Bezug auf Herkunft, Glaube, Ansicht und Meinung. Dadurch entsteht eine Vielfalt von gesellschaftlichen Kräften, die respektiert werden und in einem Wettbewerb zueinander stehen.
- Respect everyone
Rechtsstaatlichkeit
Die Regierung und Verwaltung handelt im Rahmen der bestehenden Gesetze. Die Grundrechte der Bürger*innen werden garantiert, staatliche Entscheidungen werden von unabhängigen Gerichten überprüft.
- alles, was recht (und rechtens) ist
Engagement und Partizipation
Es besteht die Möglichkeit der gesellschaftlichen und politischen Teilnahme. Du findest weitere Infos unter Durchblick.
- Mitmachen statt Zuschauen
Übrigens: Im antiken Griechenland, der Geburtsstätte der Demokratie, bedeutete "Volk" lediglich eine begrenzte Anzahl von Bürger*innen, so richtig demokratisch war es damals noch nicht!
Föderalismus
Deutschland ist
bundesstaatlich
Das Gegenteil vom Bundesstaat (neben Deutschland z.B. die USA) ist der Zentralstaat (z.B. Frankreich und Russland).
- das nennt man auch föderalistisch - organisiert. Föderalismus beschreibt ein staatliches Organisationsprinzip, bei der die Macht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist . So kann jedes Bundesland in genau festgelegten Bereichen eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. "Föderalismus" kommt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Bündnis"
.
Zwei oder drei politische Ebenen? Der Föderalismus in Deutschland hat einen zweigliedrigen Staatsaufbau. Dieser besteht aus
Bundesebene
Die Bundesebene meint die Bundesrepublik Deutschland.
Landesebene
Die Landesebene meint die Bundesländer. Deutschland besteht aus 16 Bundesländern - Thüringen ist eins davon.
Es gibt aber noch eine dritte Ebene:
Kommunalebene
Kommunen sind Städte, Gemeinden und auch Landkreise. Ihre politischen Organe heißen Stadt-/Gemeinderat und Kreistag.
Rechtlich sind Kommunen keine eigenständige Ebene, sondern eine sogenannte Verwaltungsebene der Länder. Auf der Kommunalebene gibt es
keine Gewaltenteilung wie auf der Bundes- und Landesebene.
Auf kommunaler Ebene gibt es keine Gesetzgebung und auch keine Rechtsprechung - zuständig sind die Gerichte der höheren Ebenen. Die Bürgermeister*innen und kommunale Räte sind mit der Exekutive zu vergleichen.
Wer ist zuständig? Aufgaben der politischen Ebenen
Die verschiedenen politischen Ebenen haben jeweils unterschiedliche Aufgaben Im Grundgesetz werden in Art. 70 ff. die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geregelt. Für die Kommunen gilt nach Art. 28 GG die kommunale Selbstverwaltung, d.h. das Kommunen ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze frei und eigenständig regeln können. . Dabei ist das Prinzip der Subsidiarität relevant. Das bedeutet, dass die übergeordnete Ebene nur Aufgaben ausübt, die die unteren Ebenen nicht erfüllen können oder ihre gesetzliche Zuständigkeit übersteigt. Eine (staatliche) Aufgabe soll also soweit wie möglich von der unteren Ebene wahrgenommen werden.
Die Gesetze der höheren Ebene sind für das politische Handeln der unteren Ebenen bindend.
Aufgaben der Bundesebene sind zum Beispiel:
Auswärtiger Dienst
Verteidigung
System der sozialen Sicherung
Überregionale Wirtschaftsförderung
Aufgaben der Landesebene sind zum Beispiel:
Bildung und Forschung
Kultur
überregionaler Öffentlicher Personennahverkehr
Regionale Wirtschaftsförderung
Aufgaben der Kommunalebene sind zum Beispiel:
Bauleitplanung
Kinder- und Jugendhilfe/ Kindertagesbetreuung
Museen, Sportanlagen, Theater
regionaler Öffentlicher Personennahverkehr
Woher kommt das Geld? Finanzierung der politischen Ebenen
Die Ebenen Bund, Länder und Kommunen haben eine hohe finanzielle Verflechtung , das heißt nur ein geringer Teil der Einnahmen werden ausschließlich auf einer Ebene gemacht.
Der größte Teil der Einnahmen sind sogenannte
Gemeinschaftssteuern
Gemeinschaftssteuern (auch Verbundsteuern genannt) sind die Einkommens-, Umsatz und Körperschaftssteuer.
- jede Ebene bekommt einen bestimmten Anteil davon.
Einnahmen des Bundes:
Energiesteuer
Tabaksteuer
Versicherungssteuer
Einnahmen der Länder:
Grunderwerbssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Lotterie- und Glücksspielsteuer
Einnahmen der Kommunen:
Steuern
z.B.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Grund- und Gewerbesteuer werden als Realsteuern bezeichnet. Sie sind z.B. für ein Gewerbe (Unternehmen) zu zahlen.
und️
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist ein Beispiel für Verbrauchssteuern. Diese zahlen nur Personen, die eine Ware oder Dienstleistung in Anspruch nehmen. Hundehalter werden so z.B. an der Straßenreinigung in der Kommune beteiligt.
Zuweisungen der Länder
Gelder der jeweiligen Landesebene, die an einen bestimmten Zweck gebunden sein können
Gebühren und Abgaben
z.B. Parkgebühren, Einnahmen von Museen
Gewaltenteilung
Wenn die Macht in einem Staat auf Mehrere, sogenannte
Organe
Genauer gesagt sind Legislative, Exekutive und Judikative Verfassungsorgane. Das ist im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) und der Thüringer Verfassung (Art. 45) festgeschrieben.
, verteilt ist, nennt man das Gewaltenteilung. So wird versucht, einen Machtmissbrauch zu verhindern und eine gegenseitige Kontrollfunktion
einzurichten. Es werden
drei Gewalten
Die Aufteilung in drei Gewalten geht auf Charles de Montespuieu (1689-1755) zurück. Heute werden manchmal die Medien und die Interessenvertretungen (Lobbyisten) auch als vierte und fünfte Gewalt im Staat bezeichnet.
unterschieden:
Legislative | gesetzgebende Gewalt
Beispiel: Die Parlamente, z.B. der Bundestag und die Landtage. Dort diskutieren und entscheiden Abgeordnete über Gesetze.
Exekutive | vollziehende Gewalt
Beispiel: Bundes- oder Landesregierung und die Verwaltung. Sie führen Gesetze aus und setzen sie um.
Judikative | rechtsprechende Gewalt
Beispiel: Die Gerichte. Bürger*innen können gegen Gesetze klagen. Die Gerichte überprüfen dann, ob Gesetze gegen geltendes Recht verstoßen.
In Deutschland sind die Gewalten nicht völlig voneinander getrennt, sondern miteinander verbunden. In Thüringen sieht das so aus:
Der Landtag wird vom Volk gewählt.
Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt/bestätigt.
Die Richter*innen des Thüringer
Verfassungsgerichtshofs
Das ist ein Beispiel. Die Judikative umfasst auf Landesebene auch andere Gerichte, aber nur der Verfassungsgerichtshof ist auch ein Verfassungsorgan.
in Weimar werden vom Landtag gewählt.
Parlament
Das Parlament ist ein Ort, an dem gewählte
Abgeordnete
Das ist eine Person, die durch das Volk in eine Versammlung (oder eben ein Parlament) gewählt worden ist. Im Parlament ist der*die Abgeordnete dann selbst wahlberechtigt und kann über Gesetze diskutieren und abstimmen. Sie wird auch Parlamentarier*in genannt.
miteinander (gegeneinander, übereinander...) reden. Parler kommt aus dem Französischen und bedeutet reden , deshalb heißt es auch Parlament.
Im Bundestag - dem deutschen Parlament in Berlin - sitzen Politiker*innen, die vom Volk gewählt werden. Daher heißt es auch Volksvertretung. Sie vertreten die Interessen aller Bürger*innen und in Deutschland lebenden Menschen. Bürger*innen sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zu ihnen zählen genauso Personen, die sich im Ausland aufhalten. In Deutschland leben auch Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben. Ihre Interessen werden ebenfalls im Parlament vertreten. Für sie gelten aber z.B. nicht die Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG.
Der Deutsche Bundestag hat folgende Aufgaben:
Öffentlichkeitsfunktion - der Bundestag hat die Aufgabe, die Wünsche des Volkes auszudrücken und es umgekehrt zu informieren.
Kontrolle der Regierungsarbeit - die Abgeordneten informieren sich über die Arbeit und Vorhaben der Regierung.
Gesetzgebung - das Parlament bringt ein, diskutiert und entscheidet (gemeinsam mit dem Bundesrat) Gesetze.
Entscheidung über den Bundeshaushalt - das Parlament legt den Haushaltsplan fest, in dem alle Ausgaben des Bundes offengelegt werden.
Oft sitzen Abgeordnete im Parlament zusammen in
Fraktionen.
Das bedeutet, dass Abgeordnete sich zu einer Gruppe zusammenschließen können, die im Wesentlichen die gleiche Position vertritt. In der Regel schließen sich Abgeordnete einer Partei zu einer Fraktion zusammen und stimmen bei Entscheidungen einheitlich ab. Übrigens: Abgeordnete einer Fraktion müssen nicht immer gleich abstimmen, denn nach Art. 38 Abs. 2 GG sind sie nicht weisungsgebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Übrigens: Es gibt nicht nur das Parlament in Berlin. Auch in den Bundesländern, den Kommunen und sogar in der Schule gibt es Parlamente, in denen spezifische Themen diskutiert und entschieden werden.
Begriffe aus dem Parlament
Fraktion
Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten (Parlamentarier*innen), die gemeinsam ihre politischen Interessen durchzusetzen versuchen, nach dem Motto: "Zusammen sind wir stark".
Eine Fraktion ist nicht gleich eine Partei , jedoch spielen diese eine große Rolle. Die Mitglieder einer Fraktion gehören entweder zu einer Partei oder unterschiedlichen Parteien, deren politischen Ziele ähnlich sind und die nicht im Wettbewerb zueinander stehen.
Die einzelnen Mitglieder haben ein freies Mandat. Das bedeutet, dass sie unabhängig von der Fraktion Entscheidungen treffen dürfen. Jedoch halten sie sich zumeist an die Fraktionsdisziplin. Das bezeichnet das einheitliche Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten einer Fraktion. Es gibt Fraktionen in fast allen parlamentarischen (Bundestag, Landesparlamente) und sonstigen Vertretungen (z. B. Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen).
Geleitet wird eine Fraktion von einem/einer (oder mehreren) Vorsitzenden.
Was macht eine Fraktion
sie macht Gesetzesvorschläge oder kann Änderungswünsche einbringen
sie kontrolliert die Regierung - beispielsweise durch die
Fragestunde
Die Fragestunde ist ein regelmäßig stattfindender Teil einer Parlamentssitzung. Dort können die Abgeordneten außerhalb der regulären Debatten kurze mündliche Fragen an die Regierung stellen, die sofort mündlich beantwortet werden müssen.
sie kann eigene Themen auf die politische Agenda setzen - beispielsweise durch die
Aktuelle Stunde
Auf Verlangen einer Fraktion können so Themen von allgemeinem Interesse im Plenum besprochen werden.
Übrigens: Abgeordnete müssen sich nicht einer Fraktion anschließen. Jedoch haben sie dann weniger Möglichkeiten, sich einzubringen. So können sie beispielsweise im Plenum weniger reden.
Koalition
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Zusammenschluss". In der Politik meint das den zeitlich begrenzten Zusammenschluss mehrerer Parteien, politischer Gruppierungen und Parlamentsfraktionen.
Mehrere Parteien tun sich zusammen (sie koalieren), um gemeinsam eine*n Regierungchef*in zu wählen und eine stabile Regierung zu stellen. Das Ziel ist es, eine Mehrheit zu besitzen, um beispielsweise Gesetze zu beschließen.
Das nennt sich Mehrheitsregierung!
Das Gegenteil dazu ist die Minderheitsregierung, also eine Regierung ohne Mehrheit
Übrigens: Die Koalition wird auch nach den Farben der Parteien benannt. Dabei wird die stärkere Partei zuerst genannt. Eine grün-gelbe Koalition
wäre also ein Zusammenschluss zwischen der Partei Die Grüne und der FDP.
Opposition
Der Begriff Opposition kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "sich entgegenstellen".
Im Parlament sind das die Abgeordneten, die nicht zu der regierenden Koalition oder Fraktion gehören. Normalerweise vertritt die Opposition dabei andere Sichtweisen als die Regierung.
Was eine Opposition macht:
Kontrolle der Regierung - beispielsweise durch Mitwirkung in
Untersuchungsausschüssen
Untersuchungsausschüsse sind ein Kontrollinstrument des Parlaments. So können Misstände aufgedeckt werden, zum Beispiel bei einem Fehlverhalten eines Abgeordneten. Im Bundestag kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn mindestens 25 % der Abgeordneten dies unterstützen.
Öffentlichkeitsarbeit - Sie formuliert öffentlich Argumente für oder gegen die politischen Programme der Regierung und macht Verbesserungsvorschläge.
Postitionierung für zukünftige Wahlen - Eine Oppositionspartei versucht sich für die nächste Wahl als gute Alternative zu den Regierungsparteien zu präsentieren.
Übrigens: Auch außerhalb des Parlaments kann es eine Opposition geben, eine sogenannte außerparlamentarische Opposition. Das kann zum Beispiel eine Gruppierung sein, die das Gefühl hat, dass ihre Ideen nicht im Parlament vertreten werden.
Partizipation
Der Begriff Partizipation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Teilhabe, Einbeziehung oder auch Mitwirkung. In einer Demokratie ist damit die freiwillige Beteiligung aller Bürger*innen an politischen Entscheidungen gemeint. Dadurch können sie am politischen Leben teilhaben und ihre Interessen vertreten. Partizipation kann z. B. durch Wahlen, Demonstrationen oder auch Bürgerinitiativen erfolgen.
Möchtest du mehr zum Thema erfahren? Dann schau dir unser Erklärvideo "Wie geht eigentlich Partizipation?" an. Dort erklären wir auch, worum es sich bei der Partizipationspyramide handelt.
Regierung
Eine Regierung lenkt und leitet die Politik in einem Land. In Deutschland
gibt es Regierungen auf der Ebene des Bundes und der (Bundes-)Länder. Eine Regierung besteht aus:
Regierungschef*in
Auf Bundesebene ist das der*die Bundeskanzler*in und in den Bundesländern meistens der*die Ministerpräsident*in.
wird durch das Parlament gewählt
hat die Richtlinienkompetenz
bestimmt die allgemeine politische Ausrichtung der Regierung
Minister*innen
Es gibt viele verschiedene Minister*innen, z.B. für Finanzen, Wirtschaft oder Umwelt.
werden von dem*der Regierungschef*in ausgewählt
haben die Ressortkompetenz
sie leiten ein Ministerium selbstständig und in Eigenverantwortung
Zusammen bilden Regierungschef*in und Minister*innen das
Kabinett.
In Sitzungen beraten und beschließen die Regierungschef*in und die Minister*innen gemeinsam die nächsten Vorhaben der Regierung. Das können zum Beispiel Gesetzesentwürfe, Verordnungen und der Haushalt sein. Dies wird anschließend im Parlament und im Bundesrat besprochen und entschieden.
Zu den Aufgaben einer Regierung gehören:
die Steuerung der politischen Geschäfte
das Initiativrecht für Gesetze - die Regierung kann eigene Gesetzesentwürfe im Parlament einbringen
die Exekutivgewalt - Verantwortung für die Ausführung der Gesetze
Beziehungspflege zu anderen Ländern und Organisationen
Übrigens: Die Regierung ist nicht zu verwechseln mit dem Parlament. Zwar haben beide die Möglichkeit, Gesetze einzubringen, die abschließend vom Parlament verabschiedet werden. Jedoch wird die Regierung nicht wie das Parlament vom Volk gewählt.
Durch die "Regierungsbefragung" hat das Parlament die Funktion, die Regierung zu kontrollieren.
Verfassung
Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument eines Staates. Es ist eine Art Supergesetz
, an das sich alle staatlichen Einrichtungen halten müssen
In der deutschen Verfassung sind z.B. folgende Regelungen zu finden:
der organisatorische Staatsaufbau
Beispiel:
Verhältnis von Bund und Ländern
In den Artikels 20 bis 37 GG wird das Verhältnis von Bund und Ländern beschrieben, z.B. geht aus Art. 20 Abs. 1 GG hervor, dass sich Deutschland in Bund und (Bundes-) Länder unterteilt.
die wichtigsten Rechte und Pflichten
Beispiel:
Menschen- und Bürgerrechte
In den Artikeln 1 bis 19 GG sind die Grundrechte festgelegt. Unterschieden werden die Menschenrechte, die jeder Person, die sich in Deutschland aufhält zustehen und die Bürgerrechte, die nur für deutsche Staatsbürger*innen gelten.
Die Verfassung regelt das gesellschaftliche Zusammenleben. Ziel ist ein gerechtes, friedliches und demokratisches Leben für Alle. Damit das gelingt, wacht das Bundesverfassungsgericht Kein anderes Gesetz im Staat darf dem Grundgesetz widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft auf Antrag also, ob andere Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen und kann diese ggf. auch zurücknehmen. Stichwort Gewaltenteilung. über die Einhaltung des Grundgesetzes.
In Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz. Nach dem 2. Weltkrieg wurde für Westdeutschland der Begriff "Grundgesetz" als Übergangslösung bis zu einer Wiedervereinigung des gesamten Bundesgebietes verwendet . Als dies 1990 geschah, wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung und hat den Namen "Grundgesetz" behalten.
Das Grundgesetz gibt es seit 1949 und wurde schon über 60 Mal geändert. In Art. 79 Abs. 3 GG gibt es eine Ewigkeitsklausel. Demnach dürfen die Gliederung in Bund und Länder, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung und die Grundsätze der Artikel 1 und 20 GG nie geändert werden. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit von Bundesrat und Bundestag.
Übrigens: Die Bundesländer haben eigene Landesverfassungen. Die Thüringer Verfassung wurde am 25. Oktober 1993 verabschiedet.
Wahlen
Eine Wahl ist grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen zwei oder mehreren Dingen zu entscheiden.
In einer Demokratie entscheidet das Volk darüber, an wen sie die politische Macht für einen festgelegten Zeitraum abgibt - durch Wahlen! Es ist somit eine Form der politischen Beteiligung.
Es gibt Wahlen auf verschiedenen Ebenen:
Bundestagswahl
Zur Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Parlament).
Landtagswahl
Zur Bestimmung der Abgeordneten des Landtages.
Kommunalwahl
Zur Bestimmung von Volksvertreter*innen in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats.
Daneben gibt es weitere Wahlen, wie etwa die Wahl zum*zur Schülersprecher*in, Landesschülervertretung, Vereinswahlen und mehr. Auch hier wird politische Beteiligung gelebt.
Es gibt das
aktive Wahlrecht
Die Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Staatsangehörigkeit, eine Mindestdauer des Wohnsitzes im Wahlgebiet, das Wahlalter und die Wahlerlaubnis. Diese kann zum Beispiel durch eine Verurteilung entzogen werden.
- das Recht zu wählen - und das
passive Wahlrecht
Hierfür gelten die gleichen Regeln wie für das aktive Wahlrecht. Es könen aber zusätzliche Voraussetzungen gelten, wie etwa ein höheres Mindestalter.
- das Recht gewählt zu werden.
Bei staatlichen Wahlen gelten verschiedene
Wahlgrundsätze,
Das sind grundlegende Anforderungen an eine demokratische Wahl.
die eingehalten werden müssen:
gleich - jede Stimme hat das gleiche Gewicht
allgemein - grundsätzlich darf jede*r Bürger*in wählen, die*der ein bestimmtes Alter erreicht hat
frei - Wähler*innen sind frei in ihrer Entscheidung
geheim - niemand muss die Wahlentscheidung mitteilen
direkt - Kandidat*innen werden direkt durch die Wähler*innen gewählt
Übrigens: Im Jahr 1972 durften zum ersten Mal Personen ab 18 Jahren bei der Bundestagswahl teilnehmen (vorher erst ab 21). Es gibt verschiedene Ansichten über das Wahlalter. Manche sagen, dass dies ein gutes Alter sei, während andere fordern, dass Wahlalter auf 16 oder 14 Jahre zu senken.