Formen politischer Partizipation

Wie kann ich politisch mitwirken?

Was kannst du tun, wenn es einfach nicht genug Fahrrad­wege in deiner Umgebung gibt 🚴 oder der Jugend­club in deinem Ort mal wieder dringend renoviert 🔨 werden muss? Es gibt viele Möglich­keiten wie sich jede*r Einzelne politisch einbringen – also partizipieren – kann, um sich genau mit solchen Fragen auseinander­zusetzen. Einige davon stellen wir dir hier vor 🥳

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01 - Mitmachen einfach erklärt!

Die Basics

02 - Wer die Wahl hat...

Wahlen

Wahlen 🗳️ sind ein fester Bestand­teil einer Demo­kratie, denn durch Wahlen haben Bürger*innen die Möglich­keit das Parla­ment zu wählen. 💪 Das Parla­ment be­kommt damit den Auf­trag, für die Be­völkerung zu handeln. 🤝

Wählen zu gehen ist ein wichtiger Schritt, um am politischen Leben teil­zuhaben. Da das Wahl­alter auf Bundes­ebene aber bei 18 Jahren liegt, können Jugend­liche z. B. nicht an Bundes­tags­wahlen teil­nehmen. 😔 Seit den 1990er Jahren wird des­halb immer wieder das Thema „Wählen ab 16“ diskutiert. Auf kom­mu­naler Ebene ist das mittler­weile in vielen Bundes­ländern – auch in Thüringen – mög­lich. 🥳 Auf Landes­ebene gibt es das Wahl­recht ab 16 bisher nur in Branden­burg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Übrigens ☝️: Öster­reich ist da schon deutlich weiter. Dort dürfen Jugend­liche ab 16 bereits seit 2007 an allen Wahlen teil­nehmen. 😮

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03 - Auf die Straße!

Demonstrationen

Demonstrationen sind öffentliche Ver­samm­lungen von Menschen, die ihre Mei­nung äußern. Dabei kann für oder gegen etwas demonstriert werden. In Deutsch­land haben alle Deutschen In Art. 8 GG heißt es "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne An­meldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu ver­sammeln." Menschen aus dem Aus­land können an Demons­trationen teil­nehmen, sie können dieses Recht aber nicht ein­klagen. das Recht zu demons­trieren.📣

Eine Demon­stration muss spätestens 48 Stunden ⏰ vor ihrer Bekannt­gabe bei der Ordnungs­behörde ange­meldet werden, damit z. B. recht­zeitig Straßen­sperren errichtet werden können. Eine Aus­nahme bilden spontane Veran­staltungen, die aus einem aktuellen Anlass Z.B. bei Bekannt­gabe von Wahl­ergebnissen statt­finden.

Im Rahmen des Demons­trations­rechts gibt es auch Ein­schränkungen. Verboten ist z.B. das Mit­führen von Waffen (passive Bewaffnung). Außerdem gilt ein Vermummungs­verbot Das bedeutet, dass das Tragen von allem ver­boten ist, das die Erkennbarkeit einer Person und damit die Fest­stellung der Identität verhindert, z.B. Sturm­hauben. .🦹

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04 - Unterschreib hier!

Petitionen

In Deutschland hat jede*r das Recht, „sich einzeln oder in Gemein­schaft mit anderen schrift­lich mit Bitten oder Be­schwer­den an die zu­ständigen Stellen und an die Volks­vertretung zu wenden.“ (Art. 17 GG)

Diese schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine Volks­vertretung oder Behörde wird Petition genannt. Der/die Initiator*in – also der/die Begründer*in der Petition – heißt Petent bzw. Petentin. Zur Unter­stützung des eigenen Vorhabens können Unter­schriften von anderen Menschen gesammelt werden. 🙋📝🙋‍♂️ Dabei ist gar nicht so relevant, wie viele Unter­schriften gesammelt werden. Jede ordnungs­gemäß eingereichte Petition wird von einem Petitions­ausschuss bearbeitet. Ab einer bestimmten Anzahl von Unterschriften In Thüringen sind dafür 1.500 Unter­schriften nötig. Auf Bundes­ebene müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Petition 50.000 Unter­schriften gesammelt werden. bekommt der/die Petent*in jedoch die Möglichkeit, das Anliegen persönlich dem Petitions­ausschuss vorzutragen. Im Regel­fall wird dann öffentlich vom Petitions­ausschuss über die Petition beraten. Der/die Petent*in wird ein­geladen und darf das Anliegen persön­lich vorstellen. 👨‍🏫

Eine Online-Vorlage für eine Petition gibt es direkt auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags.

Petition
05 - Lasst uns gemeinsam etwas verändern!

Bürgerinitiativen

Eine Bürgerinitiative ist eine Gruppe von Bürger*innen, die ein gemein­sames Ziel – meistens direkt in ihrer lokalen Umgebung – verfolgen, zum Beispiel den Bau einer Umgehungs­straße oder die Neu­ein­rich­tung eines Spiel­platzes. 🙌

Bürgerinitiativen sind basis­demokratisch organisiert, es wird also nach dem Mehrheits­prinzip entschieden. Anders als Parteien gibt es Bürger­initiativen im Normalfall nur für einen bestimmten Zeit­raum ⏲, sie stehen außerdem nicht zur Wahl und widmen sich nicht weiteren allgemein­politischen Themen.

Bürgerinitiative
06 - Braucht es die Umgehungsstraße im Ort?

Bürger­begehren und Bürger­entscheide

Bürger­begehren sind für Bürger*innen eine Mög­lichkeit, ein lokales (politisches) Thema oder einen Gesetzes­entwurf als Gegen­stand von Debatten ins Parla­ment einzubringen. Ziel ist es, einen Bürger­entscheid hervor­zurufen.

Ein Bürger­begehren muss zunächst bei der Gemeinde­verwaltung angemeldet werden, anschließend werden Unter­schriften gesammelt. 📝 Wie viele genau nötig sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Thüringen müssen im Regel­fall sieben Prozent der Stimm­berechtigten einer Gemeinde unterschreiben, maximal aber 7.000. Um alle Unter­schriften zu sammeln hat man vier Monate Zeit. Ein Bürger­begehren ist also quasi ein Antrag auf einen Bürger­entscheid. Zu einem Bürger­entscheid kommt es, wenn genug gültige Unter­schriften gesammelt wurden. ✅ Doch was genau passiert bei einem Bürger­entscheid?

Ein Bürger­entscheid ist eine Ab­stimmung zu einem lokal­politischen Thema – der Ablauf ist dabei genau wie bei einer klassischen Wahl. 🗳️ Bürger­entscheide können beispiels­weise zu folgenden Themen statt­finden: „Soll die Schwimm­halle bei uns im Stadt­teil erhalten bleiben?“ oder „Soll eine Umgehungs­straße um unseren Ort gebaut werden?“. Wichtig ist dabei, dass die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. 👍👎 Alle stimm­berechtigen Personen der Gemeinde können dann in einer Wahl darüber abstimmen.

»Die Demokratie steht und fällt mit dem Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger.«
Norbert Lammert
07 - In der Politik mitmachen

Kinder- und Jugendgremien

Alle Kinder- und Jugend­gremien haben eines gemeinsam: ☝️ Sie sind offizielle, poli­tische Kinder- und Jugend­vertretungen, die einen über­partei­lichen Hinter­grund haben – sich also keiner konkreten Partei zuordnen. Zu Kinder- und Jugend­gremien zählen zum Beispiel Jugend­parlamente, Jugend­foren oder auch Jugend­räte. Sie bieten Kindern und Jugend­lichen die Möglichkeit, die Interessen der Jugend­lichen gegenüber der Kommunal­politik und der Verwaltung zu vertreten und sich an kommunalen Entscheidungs­prozessen zu beteiligen. 💪 Kinder- und Jugend­gremien setzen sich aus Vertreter*innen zusammen, die für einen bestimmten Zeit­raum gewählt werden.

In Thüringen gibt es den Dach­verband der Kinder- und Jugend­gremien (DKJG)- ein landes­weites Jugend­mit­be­stimmungs­gremium mit insgesamt 17 Mitglieds­gremien.

Kinder- und Jugendgremien
08 - Schule als Ort der Mitbestimmung

Schülervertretungen in Thüringen

Über die Schüler­vertretungen an ihren Schulen 🏫 haben Schüler*innen die Mög­lichkeit direkt Einfluss zu nehmen und die Inte­ressen ihrer Mitschüler*innen zu vertreten.🙎🙋‍♀️🙎‍♂️ Häufig setzt sich die Schüler­vertretung aus allen Klassen­sprecher*innen zusammen. Schüler­sprecher*innen arbeiten in der Kreis­schüler­vertretung zusammen. Darüber hinaus gibt es sogar noch die Landes­schüler­vertretung, die die Interessen der Schüler gegen­über dem Land vertritt 📣 und zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bildungs­ziele bestimmt, Schul­ordnungen und Regelungen für die Mit­wirkung erstellt und diese ggf. ändert.

Alle Schüler­vertretungen arbeiten über­parteilich, also un­abhängig von den politischen Parteien.

09 - Freiwilliges Mitmachen außerhalb der Schule

Jugendverbände

In Jugend­verbänden finden sich Jugend­liche zusammen, die gemein­same Ziele und Inte­ressen ver­folgen. Sie sind in ganz unter­schied­lichen Bereichen tätig, z.B. im Sport, bei der Feuer­wehr, in den Kirchen, dem Natur­schutz und im sozialen Bereich.🙆‍♂️💪🙆‍♀️ Jugend­verbände sind ein Ort der Selbst­organisation und zielen auf die Teil­habe von jungen Menschen an gesellschaft­lichen und verband­lichen Prozessen ab. Ihre Grund­prinzipien sind Freiwilligkeit, Ehrenamt­lichkeit und Mit­bestimmung. Oft schließen sich einzelne Jugend­verbände in Jugend­ringen zusammen. ⭕️

Schülervertretung
10 - Am Rande der Legalität

Ziviler Ungehorsam

Aktivist*innen, die mit zivilem Un­gehor­sam auf ihre Aktionen und An­liegen auf­merksam machen, be­wegen sich am Rande der Le­ga­li­tät - also am Rande dessen, was er­laubt ist. ❌ Das tun zum Beispiel teil­weise die Umwelt­akti­vist*innen von Green­peace oder der Letzten Gene­ra­tion. Der zivile Un­gehor­sam wird dabei als „mora­lisch begründeter Pro­test mit kalkulierten Regel­verletzungen von symbo­lischem Charak­ter“ legiti­miert und ist auf­grund des Leidens­drucks, der für die Be­trof­fenen ge­schaf­fen wird, sicht­barer und oft deut­lich radikaler.

👉 Beispiele hierfür sind das Fest­kleben auf Straßen 🚗 oder auch das Stören des Betriebes von Braun­kohle-Tage­bauten. 🚷

Ziviler Ungehorsam
11 - "Und jetzt alle zu­sammen!"

Guerilla-Aktion

Eine Guerilla-Aktion ist eine über­raschen­de Ak­tiv­ität, die dazu dient, eine be­stimmte Bot­schaft zu ver­breiten. 📣 Diese wird oft an un­er­warteten Orten oder zu un­ge­wöhnlichen Zeiten durch­ge­führt, um durch den Über­raschungs­effekt eine stärkere Wirk­ung zu er­zielen. 💥 Sie ver­bindet pol­iti­schen Ak­ti­vis­mus mit künst­lerischen An­sätzen. 🔗 Ein Bei­spiel sind Flash­mobs und Per­for­mances. Dabei or­gani­sieren sich Men­schen spon­tan an öffent­lichen Orten, um choreo­grafierte Tänze, 💃Musik­dar­bietun­gen 🎸 oder thea­tralische Auf­füh­rungen durch­zu­führen. 🎭 Außer­dem gibt es das Culture Jam­ming. Diese Form des Akti­vismus zielt da­rauf ab, kom­mer­zielle oder po­li­tische Wer­bung zu paro­dieren, zu mani­pu­lieren oder zu ver­ändern, um Kritik zu äußern. 🎯 Culture Jam­mer ver­suchen eine do­minante Er­zäh­lung Das sind Er­zäh­lungen, die die Art und Weise wie Men­schen die Welt wahr­neh­men, be­ein­flus­sen. Sie müs­sen nicht wahr sein. Das Fremd­wort für sol­che Er­zäh­lun­gen ist Nar­ra­tiv. "Do­mi­nant" wird die Er­zäh­lung, wenn die Mehr­heit der Men­schen sie teilt. 👉 Bei­spiel: Män­ner kön­nen bes­ser Auto fahren. zu hinter­fragen und alter­native Per­spektiven ein­zu­bringen. ‼️ Zudem gibt es noch die Protest­kunst, bei der Künst­ler*innen pro­vo­kative Kunst­werke er­schaffen oder be­stehende ver­än­dern, um po­li­tische The­men an­zu­sprechen und zum Nach­denken an­zu­regen. 🎨 🧐

Flashmob
12 - Demonstration, Petition und vieles mehr

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